Hofübergabe - Pflege
Für den Fall, dass die Übergeber wegen Krankheit oder Gebrechlichkeit nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, muss eine alltagstaugliche Lösung gefunden werden. Je nach den familiären und betrieblichen Umständen können die Übernehmer in der Regel kleinere Unterstützungs- und Versorgungsleistungen übernehmen, wie Tätigen von Einkäufen, Fahrten zum Arzt etc. Eine Verpflichtung zu umfassender Pflege wird hingegen nicht mehr vereinbart und ist aufgrund des flächendeckenden Angebotes an Hauskrankenpflege durch Organisationen wie "Rotes Kreuz“, "Österreichische Volkshilfe“ und "Caritas“ nicht mehr notwendig.
Die Kosten können grundsätzlich vom staatlichen Pflegegeld bestritten werden. Sollte dieses nicht ausreichen, ist für die Tragung ungedeckter Kosten eine Einigung mit den Übernehmern zu treffen. Zu empfehlen ist die frühzeitige Schaffung einer ausreichenden finanziellen Rücklage für diese Fälle durch die Übergeber. Auch der Abschluss einer Pflegeversicherung kann eine geeignete Vorsorgemaßnahme sein.
Die Kosten können grundsätzlich vom staatlichen Pflegegeld bestritten werden. Sollte dieses nicht ausreichen, ist für die Tragung ungedeckter Kosten eine Einigung mit den Übernehmern zu treffen. Zu empfehlen ist die frühzeitige Schaffung einer ausreichenden finanziellen Rücklage für diese Fälle durch die Übergeber. Auch der Abschluss einer Pflegeversicherung kann eine geeignete Vorsorgemaßnahme sein.